Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse/Pflegekasse

Die Mundwerker GmbH ist Kooperationspartner der WMD Haushaltshilfe GmbH

Haushaltshilfe bei Krankheit

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie aufgrund von einer Erkrankung vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Beispiele für einen Anspruch:

Krebs

Chemotherapie

•Herzinfarkt

•Schlaganfall

Anspruchsdauer

Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen.Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang variiert.

Geringe Zuzahlung

90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € - 5,00 € pro geleistete Stunde. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse aufgrund von Krankheit ist im § 38 SGB V verankert

Haushaltshilfe für Schwangere

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Beispiele:

•Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe

•Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik

•Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig

•Sie haben frühzeitige Wehen

•Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin

Anspruchsdauer

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Keine Zuzahlung für Schwangere

Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im§ 24h SGB V verankert.

Haushaltshilfe nach einer Operationoder nach einem Unfall

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie nach einer Operation oder nach einem Unfall nicht in der Lage sein Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beispiele für einen Anspruch:

•Knochenbruch

•Bandscheibenvorfall

•Gallenblasenentfernung

•Hüftgelenksoperation

Anspruchsdauer

Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen.Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.Der tägliche Stundenumfang variiert.

Geringe Zuzahlung

90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € - 5,00 € pro geleistete Stunde. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. 

Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach einer Op oder einem Unfall ist im § 38 SGB V verankert

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